(Stand: Dezember 2024)
Datum der Veranstaltung: Sonntag, 22. Juni 2025
1. Wettbewerbe
- Volksdistanz ***
- Schwimmen: 500 Meter
- Radfahren: 20 Kilometer
- Laufen: 5 Kilometer
- Jahrgang: 2009 und älter
- Startgeld: 62,00 € ohne Shirt; 69,00 € mit Shirt**
- Olympische Distanz
- Schwimmen: 1.500 Meter
- Radfahren: 40 Kilometer
- Laufen: 10 Kilometer
- Jahrgang: 2007 und älter
- Startgeld: 82,00 € ohne Shirt; 89,00 € mit Shirt**
- Staffeltriathlon
- Schwimmen: 500 Meter
- Radfahren: 20 Kilometer
- Laufen: 5 Kilometer
- Jahrgang: 2009 und älter
- Startgeld: 100,00 € ohne Shirts; 121,00 € mit Shirts**
- Volksdistanz Feuerwehrmeisterschaften*
- Schwimmen: 500 Meter
- Radfahren: 20 Kilometer
- Laufen: 5 Kilometer
- Jahrgang: 2009 und älter
- Startgeld: 62,00 € ohne Shirt; 69,00 € mit Shirt**
- Deutsche Meisterschaft der Gehörlosen Olympische Distanz*
- Schwimmen: 1.500 Meter
- Radfahren: 40 Kilometer
- Laufen: 10 Kilometer
- Jahrgang: 2007 und älter
- Startgeld: 82,00 € ohne Shirt; 89,00 € mit Shirt**
- Volksdistanz Inklusion
- Schwimmen: 250 Meter
- Radfahren: 12 Kilometer
- Laufen: 3,4 Kilometer
- Jahrgang: 2009 und älter
- Startgeld: 28,00 € ohne Shirts; 35,00 € mit Shirt**
- Teamstaffel Inklusion
- Schwimmen: 250 Meter
- Radfahren: 12 Kilometer
- Laufen: 3,4 Kilometer
- Jahrgang: 2009 und älter
- Startgeld: 55,00 € ohne Shirts; 76,00 € mit Shirts**
- Jugend Deutsche Meisterschaften der Gehörlosen*
- Schwimmen: 500 Meter
- Radfahren: 20 Kilometer
- Laufen: 5 Kilometer
- Jahrgang: 2005 bis einschließlich 2009
- Startgeld: 37,00 € ohne Shirt; 44,00 € mit Shirt**
2. Veranstalter
Tri Finish Münster
- OG Bürogemeinschaft
Lublinring 12
48147 Münster
3. Anmeldung
Zum Sparda Münster City Triathlon kann man sich ausschließlich online über tollense-timing GmbH & Co.KG anmelden. Die Online-Anmeldung wird am Samstag, den 1. Februar 2025, um 18:00 Uhr freigeschaltet.
4. Anmeldeschluss und Teilnehmerlimits
Meldeschluss ist am Samstag, dem 14. Juni 2025, oder wenn das Teilnehmerlimit auf der jeweiligen Distanz erreicht ist. Bei Abmeldungen werden Startplätze zugleich frei verfügbar zur offenen Anmeldung. Eine Warteliste wird nicht geöffnet.
5. Ummeldung und Abmeldung
Abmeldungen sind bis zum 1. Juni 2025 gegen eine Gebühr von 15,00 € möglich. Ummeldungen sind bis zum 14. Juni 2025 gegen eine Gebühr von 10,00 € möglich. Spätere Ummeldungen sind am Samstag, dem 21. Juni 2025, vor Ort bei der Startunterlagenausgabe gegen eine Gebühr von 20,00 € möglich. Die Möglichkeit zur Ummeldung umfasst weder den Wettbewerb (bzw. die Distanz), noch die optionale T-Shirt Bestellung, sondern ausschließlich die teilnehmende Person. Teilnehmer:innen, die unter falschem Namen starten, werden disqualifiziert.
6. Startgeld
Das Startgeld wird als einmalige Lastschrift in Form eines Einzugsermächtigungsverfahrens vom Konto des Teilnehmenden abgebucht. Bei Verlust oder Nichtrückgabe des Transponders am Veranstaltungstag wird eine Gebühr von 90 € fällig, die nach dem Wettkampf vom Konto abgebucht wird. Für den Veranstalter anfallende Kosten durch ein wegen Nichtdeckung des Kontos hervorgerufenes Rücklastschriftverfahren müssen vom Teilnehmenden erstattet werden.
7. Wettkampfordnung
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung) sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an. Jeder Teilnehmende ist für die technische Sicherheit der Ausrüstung selbst verantwortlich und hat darauf zu achten, dass sie den Regeln entspricht. Für die Ausrüstung gelten grundsätzlich die Bestimmungen der DTU-Sportordnung.
8. Schwimmen
Geschwommen wird im Hafenbecken. Sollte aufgrund der Wassertemperatur das Tragen eines Neoprenanzugs verpflichtend sein, hat der Teilnehmer für die entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Die Benutzung eines Neoprenanzugs ist in der Sportordnung SpO §21 und §37.3 geregelt. Der Einsatzleiter entscheidet am Wettkampftag über Durchführung des Schwimmens und die Benutzung eines Neoprenanzugs.
9. Radfahren
Zugelassen sind alle Fahrräder, die den Bestimmungen der Deutschen Triathlon Union (DTU) entsprechen. Auf eine funktionsfähige Vorder- und Hinterradbremse ist zu achten. Es besteht Helmpflicht. Die Startnummer muss beim Radfahren hinten getragen werden. Das Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer:innen ist verboten und führt zur Disqualifikation. Armauflagen und Auflieger sind erlaubt.
10. Laufen
Das Tragen von Oberkörperbekleidung ist Pflicht. Die Startnummer muss beim Laufen vorne getragen werden. Es ist verboten, sich auf der Laufstrecke begleiten und/oder betreuen zu lassen, ausgenommen von dieser Regel sind Athleten, die auf eine Betreuung angewiesen sind (z.B. Athleten im Inklusionsfeld).
11. Zielschluss
(Zeitlimit nach 2. Disziplin – Radfahren)
Schwimmstrecke und Radstrecke müssen innerhalb der vorgegebenen Zeit absolviert werden. Befindet sich ein Teilnehmender nach der angegebenen Zeit auf der Radstrecke kann dieser nicht mit in die Wertung aufgenommen werden. Für die Volksdistanz muss der/die Athlet:in die Radstrecke 1:30 Std. nach Startschuss verlassen haben. Für die olympische Distanz muss der/die Athlet:in die Radstrecke 2:30 Std. nach Startschuss verlassen haben und die 2. Laufrunde nach 3:00 Std. begonnen haben. Der Zieleinlauf muss bis 15:50 Uhr erfolgen.
12. Wertungen
Neben der Gesamtwertung werden für die folgenden Altersklassen getrennt nach Männern und Frauen Einzelwertungen erstellt: HK, AK30, AK35, AK40, AK45, AK50, AK55, AK60, AK65, AK70 und älter. Bei den Meisterschaften von Verbänden finden gesonderte Wertungen gemäß der jeweiligen Regularien statt.
13. Startgeldrückerstattung
Bei einer Abmeldung bis drei Wochen vor dem Wettkampf (1. Juni 2025) wird das Startgeld bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 15 € erstattet. Nach diesem Zeitpunkt wird kein Startgeld mehr zurückgezahlt. Erstattungen erfolgen per Rücküberweisungen auf die Teilnehmerkonten.
Im Falle einer behördlich angeordneten Teilnehmerreduzierung werden die Teilnehmer:innen, die sich zuletzt angemeldet haben, als erstes von der Starterliste entfernt. Bei einer behördlich angeordneten Kürzungen oder Absage der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, sofern der Veranstalter diese nicht zu vertreten hat.
14. Startunterlagen
Die Startunterlagen werden am Samstag von 12:30-17:00 Uhr und am Sonntag von 7:30-12:00 Uhr vor Ort ausgegeben.
15. Wettkampfbesprechung
Es ist geplant die Wettkampfbesprechung vor Ort durchzuführen. Bei Änderungen der Planung meldet sich der Veranstalter nochmal. Rückfragen, die im Vorlauf der Veranstaltung aufkommen, sollten wenn möglich vorab per E-Mail an den Veranstalter gesendet werden. Die Wettkampfbesprechung ist für alle Teilnehmer:innen verpflichtend, da hier aktuelle Informationen und mögliche Änderungen im Wettkampfablauf bekanntgegeben werden.
16. Zeitmessung & Chip-Rückgabe
Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich durch den aktiven Transponder der Firma tollense-timing GmbH. Ein eigener Chip kann nicht eingesetzt werden.
Jeder Besitzer bekommt einen aktiven Transponder gestellt. Sie müssen den Transponder bis spätestens zwei Stunden nach dem Wettkampf an der Transponder-Rückgabe abgeben. Bei Nichtrückgabe des Chips bis Sonntag 16:15 Uhr wird pro fehlenden Transponder eine Gebühr in Höhe von 90.- € fällig, welche von tollense-timing GmbH nachträglich in Rechnung gestellt wird.
17. Rad-Check-In/ Wechselzone
Die genaue Check-In-Zeit für Rad und Ausrüstung in der Wechselzone richtet sich nach der persönlichen Startzeit. Wir werden diese Check-In-Zeiten frühzeitig auf unserer Homepage veröffentlichen. Voraussichtlich beginnt der Check-in am Wettkampftag ab 8:00 Uhr. Wir bitten um Rücksichtnahme auf andere Starter beim Einrichten der Wechselzone. Kisten, Koffer und Reisetaschen gehören ins Auto, nicht in die Wechselzone! Die Wechselzone sollte zeitnah nach Beendigung des eigenen Wettkampfs geräumt werden. Für die Wechselzone A am Albersloher Weg (Wettkämpfe über die OD) hat der Check Out bis spätestens 15:30 Uhr zu erfolgen. Die Wechselzone B am Hafenplatz (Wettkämpfe über die VD oder kürzer) ist bis spätestens 16:15 Uhr zu verlassen. Fahrräder und Ausrüstung sind bis zu diesen Zeitpunkten aus den Wechselzonen abzuholen. Die Bewachung der Wechselzone endet zu diesen Zeitpunkten.
18. Verpflegung
Auf der Laufstrecke und im Zielbereich befinden sich Wasserstellen. Im Ziel steht eine Verpflegung zur Verfügung. Auf der Schwimm- und Radstrecke erfolgt keine Verpflegung.
19. Umkleiden und Duschen
Nach Möglichkeit werden Duschen und Umkleiden bereitgestellt.
20. Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung wird durch das Zentrum für Sportmedizin Münster (ZfS), das DRK und die DLRG organisiert und sichergestellt.
21. Auszeichnungen / Finisher-Shirt
Aus Nachhaltigkeitsgründen gibt es in diesem Jahr im Ziel nicht mehr für alle Finisher:innen ein Funktionsshirt, sondern geben allen Teilnehmer:innen die Möglichkeit, bei der Anmeldung selbst auszuwählen, ob ein Shirt gewünscht ist. Die Ausgabe erfolgt im Zielbereich.
22. Ergebnisse & Fotos
Die Ergebnisse des Sparda Münster City Triathlon werden kurz nach dem Wettkampf veröffentlicht. Persönliche Fotos können Teilnehmer:innen online bei unserem Foto-Partner Sportograf unter www.sportograf.de bestellen.
23. Leistungen
Die Anmeldung beinhaltet
- Transponder
- Sicherheit auf der Schwimmstrecke
- Streckensperrungen
- Wettkampfrichter und Helfer
- Verpflegung auf der Laufstrecke
- Finisherbeutel
- Badekappe
- Finisher-Shirt (wenn in der Anmeldung mitbestellt)
- Zielverpflegung
- Verbandsabgabe an den NRWTV
- Kostenloser Urkundendruck im Internet
- Medizinische Notfallbetreuung
24. Kleingedrucktes
Mit Ihrer Anmeldung erlauben Sie, dass Name und Bild vom Veranstalter und von den Medien, etwa im Rahmen von Fernsehübertragungen, Online- oder Printmedien gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, soweit dies im Zusammenhang mit dem Sparda Münster City Triathlon steht. Außerdem werden wir sowohl die Starterliste als auch eine Ergebnisliste veröffentlichen, auf denen Ihr Name als Starter:innen beim Sparda Münster City Triathlon erscheint.
Mit Ihrer Anmeldung erlauben Sie außerdem, dass Sie per Newsletter-Mail veranstaltungsrelevante Informationen erhalten.
25. Anreise & Parken
Mit dem Auto ist das Veranstaltungsgelände von Münster Nord über die B54 zu erreichen – bitte der Ausschilderung zur „Halle Münsterland“ folgen. Autofahrer, die über Münster Süd anreisen, folgen der B51 – und fahren dann wiederum Richtung „Halle Münsterland“. Dann der Beschilderung folgen. Ausreichend Parkmöglichkeiten gibt es in den anliegenden Parkhäusern. Das Parkhaus am Stadthaus 3 ist in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16 Uhr aufgrund der gesperrten Wettkampfstrecke nicht erreichbar. Vom Hauptbahnhof Münster (Hinterausgang benutzen) ist das Veranstaltungsgelände über die Bremer Straße und den Albersloher Weg in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.
26. Hotel-Angebote
Wer eine Übernachtung in Münster sucht, wendet sich zur Hotelsuche am besten an die Touristen-Information von Münster-Marketing unter www.muenster.de.
27. Haftungsausschluss
Der Veranstalter sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Jeder Teilnehmende ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmenden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Unwetter/Gewitter oder anderen unvorhersehbaren Gründen den Wettkampf zu unterbrechen oder abzubrechen. Für diese Fälle gibt es keine Startgeldrückerstattung.
28. Hinweise zu Zerkarienvorkommen
Die Naturbelassenheit von Freigewässern wie dem Kanal wird nicht nur von Triathlet:innen, sondern auch von Enten und anderen Flugvögeln sehr geschätzt. Diese bringen als Parasiten gelegentlich kleine Saugwürmer, sog. Zerkarien, mit, welche im Früh- oder Spätsommer bei klarem Wasser und Temperaturen um 20° aus Schnecken und Muscheln zur Wasseroberfläche aufsteigen können. Es werden dann Enten und Wasservögel als Zwischenwirte befallen. Der Mensch ist als Wirtsorganismus nicht geeignet. Trotzdem kann ein Zerkarienbefall der Haut einen hartnäckigen Juckreiz und im Falle einer allergischen Reaktionsbereitschaft eine zeitversetzte Quaddelbildung auslösen. Diese als „Bade-“ oder „Schwimmbaddermatitis“ beschriebene Symptomatik kann zwei bis vier Wochen andauern und ist deutlich ausgeprägter als bei einem Mückenstich. Zerkarien kommen in allen natürlichen Gewässern vor und sind kein Kriterium unzureichender Wasserqualität! Der Veranstalter beugt durch Mähen der Wasserpflanzen auf Schwimmtiefe einer möglichen Zerkarienexposition der Athlet:innen vor. Die Beachtung der folgenden Hinweise kann das Risiko einer Badedermatitis für Schwimmer:innen in Freigewässern senken:
- Nicht in ufernahen Bereichen Schwimmen. Im Kanal sollten sich die Athlet:nnen von der Spuntwand und von Wasservögeln fernhalten.
- Gründliches Duschen und kräftiges Abtrocknen nach dem Schwimmen bzw. dem Wettkampf.
- Einreiben der Haut mit einer dicken Schicht wasserfester Sonnencreme oder Vaseline VOR dem Schwimmen im Freigewässer.
- Alternativ können in Abstimmung mit dem Hausarzt – insbesondere bei vorbestehender Allergieneigung und hoher Hautempfindlichkeit – Hautcremes mit Niclosamid oder anderen Repellantien z.B. „Safe Sea®“ (in Deutschland erhältlich als „Quallen + Sonnenschutz Canea LSF 30“) eingesetzt werden.
- Bestehen erste Beschwerden und Symptome einer Badedermatitis nach dem Schwimmen geben wir für den Wettkampftag folgende Empfehlungen:
- Aufsuchen der Unfallhilfestelle des Deutschen Roten Kreuzes auf dem Veranstaltungsgelände – die Ärzte dort kennen sich mit dem Krankheitsbild aus und gewährleisten die Erstversorgung. Hier kommen z.B. Zinkoxidpasten mit Gerbstoffen (z.B. Multilind® Paste) zum Einsatz.
- Aufsuchen des Hausarztes in den Folgetagen. Dieser kann je nach Beschwerdegrad z.B. Juckreizhemmer wie Antihistaminika oder Hydrocortisoncremes rezeptieren.
29. Anmerkungen
Die Angaben dieser Ausschreibung beruhen auf dem Stand Dezember 2024. Änderungen, besonders bei Zeitangaben, aber auch in grundlegenden Abläufen sind möglich und werden bekanntgegeben.
Für Fragen stehen wir unter der Kontaktadresse info@muenster-triathlon.de zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf unserer Homepage unter https://muenster-triathlon.de zu finden.